Ende des Fischereiverbots in der Birs ?

Im April 2008 wurde über die Birs im Kanton Baselland ein Fischereiverbot verhängt. Zwischen der Ortschaft Laufen und der Kantonsgrenze galt ein Totalverbot. Flussabwärts bis zur Mündung in den Rhein bestand ein eingeschränktes Verbot. Grund war die Belastung der Fische mit PCB. Wie so oft in solchen Fäller war die Ursache, oder auch der Verursacher unbekannt. Nach weiteren Untersuchungen und Analysen wurde diese Verbit nunmehr "gelockert".

Die Presse hat darüber in diversen Artikeln berichtet. Auch bei uns im Dreiländereck hat die grenzüberschreitende Fischerei einen gewissen Stellenwert. Auch die Badische Zeitung hat in Ihrer Ausgabe vom 01. August 2008 erfreulicherweise darüber berichtet.

Der Artikel erschien unter der Überschrift:

Fischverbot in der Birs wird teilweise gelockert

Bericht aus der Badischen Zeitung vom 01. August 2008

LIESTAL (sda). Das teilweise Fischereiverbot in der Baselbieter Birs wegen der PCB-Belastung wird weitgehend aufgehoben. Angesichts neuer Analyseergebnisse wurden "Fangfenster" definiert, in welchen Größen Forellen und Aeschen gegessen und weitergegeben werden dürfen.
Die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VSG) hatte am 14. April ein totales Fischereiverbot zwischen der Kantonsgrenze zum Jura und Laufen verfügt. Unterhalb davon bis zur Mündung in den Rhein zwischen Basel und Birsfelden durfte man seither nur Forellen bis 35 Zentimeter mitnehmen, aber nicht weitergeben. Nun liegen die Ergebnisse zusätzlicher Fisch-Untersuchungen vor, wie Kantonstierarzt Ignaz Bloch mitteilte. Diese hätten bestätigt, dass fettreichere Fischarten höhere PCB-Belastungen aufwiesen — PCB lagert sich im Fettgewebe ab. Dies gilt namentlich für den Speisefisch Aesche, aber auch für den Weißfisch Barbe.

Die zusätzlichen Fischfleisch-Analysen haben auch bestätigt, dass die PCB-Belastung Birs-abwärts abnimmt. So hat Bloch je nach Birs-Abschnitt und Fischart eine differenzierte Maximalmasse bestimmt. Die üblichen Schonmasse von 26 bis 28 Zentimeter für Forellen und 30 Zentineter für Aeschen, die die Fortpflanzung ermöglichen sollen, gelten weiterhin. So dürfen Fischende nun in der ganzen Baselbieter Birs Forellen bis 30 Zentimeter mitnehmen und weitergeben. Bis 35 Zentimeter darf man sie in zwei der drei Birs-Abschnitte auch selber essen, allerdings nur "auf eigene Verantwortung" . "Abgeraten" wird vom Verzehr mehr als einer Forelle dieser Größe im Monat. Größere darf man nicht essen. Für Aeschen bleibt das Fischereiverbot oberhalb des Wasserfalls in Laufen bestehen; darunter gilt ein Fangfenster von 30 bis 35 Zentimetern. Barben darf man derweil nur bis Angenstein/Aesch BL mitnehmen, wobei man ebenfalls nicht mehr als eine pro Monat essen sollte. An Dritte weitergeben darf man Barben gar nicht mehr.

Mit ein Grund für diese differenzierte Regelung sind erhöhte PCB-Werte in Fischen im Raum Reinach. Dafür hat Bloch noch keine Erklärung. Die neuen Vorschriften gelten ab sofort und unbefristet — bis gelegentlich der Bund Regelungen erlasse. Die Einschränkungen für den untersten Baselbieter Birs-Abschnitt werde voraussichtlich auch wieder Basel-Stadt für seinen kurzen Uferabschnitt übernehmen. Der Fischerverband Baselland akzeptiert diese Regelungen, wie Präsident Urs Campana auf Anfrage sagte: Derzeit sei keine andere Lösung in Sicht. Er pocht auf angekündigte Schweizer Regelungen. Und er fordert rasche Abklärungen, ob hinter den beunruhigend erhöhten Reinacher PCB-Werten eine lokale Verschmutzung steht. Die Fischer bekommen immerhin ein Zückerchen: Große oder in verbotenen Abschnitten gefangene Fische dürfen als "Trophäen" mitgenommen und präpariert werden. Campana freut sich, dass so Fischende nicht kriminalisiert werden, die den "Fisch ihres Lebens" fangen. Wegen dem bisherigen Fangfenster sei inzwischen unter anderem bei Zwingen eine Forelle von 73 Zentimeter wieder frei gelassen worden - diese sei der größte je in der Birs dokumentierte Fang gewesen.
Weitere Artikel sind in der Presse erschienen:

Basler Zeitung vom 28.07.08

Jagdportal in der Schweiz

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